Provisionsausgleich
Sehr geehrte Leser,
ich hoffe, das mir nun hier eine eindeutige Antwort gegeben werden kann. Ein Vertreter von mir bekommt ein Fixum plus einer Provision auf den Nettoerlös nach der Rechnungsbegleichung. Da er nur Dauerkunden betreut, laufen nun seine Verkäufe auch in seinem Urlaub sowie Krankheit weiter, denn die Kunden bestellen immer direkt beim Innendienst. Nun meine Frage über Zahlung eines Provisionsausgleiches im Urlaubs- oder Krankheitsfalles. Denn wenn so etwas gezahlt würde, würde es ja zu Doppelzahlung der Provisionen für diesen Zeitraum kommen. Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall.
Danke für die Hilfe!
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