Übernahme der Pflegedienstleitung krankheitsbedingt
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen,und zwar bin ich stellvertretende Pflegedienstleitung in einer Altenpflegeeinrichtung,se it Mai 2010 ist die PDL erkrankt und ich musste ihre Aufgabe komplett übernehmen,jemand sagte mir das ich nach einem halben Jahr den Anspruch auf ihr Gehalt hätte,das habe ich zuerst nicht geglaubt,nun hat mir jemand bei einer Fortbildung gesagt wenn man kommisionarisch die Leitung übernimmt das man nach einer gewissen Zeit Anspruch auf das gleiche Gehalt hätte,das sei arbeitsrechtlich so.Mein Chef hätte dies gern schriftlich,da er genauso wenig Ahnung davon hat wie ich,wo finde ich es schriftlich das ich nach dieser ganzen Zeit Anspruch auf das Gehalt einer Pflegedienstleitung habe.
Danke Kati
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