In unserem Betrieb (50 MA, BR, neue Bundesländer) haben einige Mitarbeiter noch alte Arbeitsverträge - teilweise sind das sogar noch DDR-Arbeitsverträge aus Zeiten, als der Betrieb noch ein "VEB" war.
Die Verträge sollen nun aktualisiert- und durch neue einheitliche Verträge ersetzt werden.
Der Betrieb ist vor fünf Jahren aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und seither werden auch keine Tariflöhne mehr gezahlt. Die tarifliche Entgeltgruppe und die Verweise auf den jeweils gültigen Tarifvertrag stehen jedoch auch weiterhin in den alten Arbeitsverträgen, da sie bisher nicht angepasst wurden. Es gab damit nie Probleme, da unser Lohn im Laufe der Jahre auch stufenweise erhöht wurde - aber immer etwas unter dem Tariflohn lag. Beschwert hat sich deswegen aber noch kein Mitarbeiter. In den neuen Arbeitsverträgen soll nun einheitlich der Bezug zum Tarifvertrag entfernt werden. Außerdem sollen einige Formulierungen modernisiert- und ans neue AGB-Recht von 2002 angepasst werden (endlich

).
Meine Frage: Müssen die neuen Arbeitsverträge zusammen mit einer Änderungskündigung erfolgen, oder werden die alten Arbeitsverträge automatisch aufgehoben, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben wird? Macht das rechtlich einen Unterschied?