6 Monate Kündigungsfrist - Aufhebungsvertrag möglich?
Hallo,
könnt Ihr mir bitte helfen. Ich arbeite als Sachbearbeiter im Controlling mit einem Einzelarbeitsvertrag, lt. AG, einen außertariflichen Vertrag (ich bin aber keine Führungsperson, bzw. führe keine leitende Tätigkeit aus und falle mit meinem Gehalt auch nicht außerhalb der Tarifgruppen). In diesem ist eine beiderseitige Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart. Generell ist in dem Einzelarbeitsvertrag darauf hingewiesen, dass tarifliche Bestandteile für diesen Vertrag nicht gelten.
Nun habe ich, nachdem ich auf mehrere Bewerbungen vorher aufgrund der langen Kündigungsfrist bereits im Vorstellungsgespräch eine Absage wegen der langen Dauer erhalten habe, eine neue sehr interessante, perfekt auf mich passende offene Stelle gefunden. Eine Führungsposition als Leiter Controlling. Ich habe mich dort vorgestellt und da ich nicht wieder sofort eine Absage haben wollte, dort eine Kündigungsfrist von 3 Monaten erwähnt. Ich habe nun die Stellenzusage erhalten.
Meine Frage nun: lt. dem geltenden Haustarifvertrag meiner Firma gilt dieser für alle AN, die in den Gehaltsbereich der Tarifgruppen des geltenden Haustarifvertrags fallen. Auch ich falle mit meinem Gehalt noch in die Tarifgruppen des TV, insofern würde lt. Haustarifvertrag sogar die gesetzliche Kündigungsfrist für mich gelten (ich arbeite seit 2 1/2 Jahren im Unternehmen). Ich habe mich nun schon auf mehreren Seiten erkundigt aber nirgendwo eine definitve Aussage erhalten. So wurde z.B. auch genannt, dass ein Einzelarbeitsvertrag einen AN nicht ggü. dem bestehenden Tarifvertrag benachteiligen darf bzw. hat es auch geheißen, dass es sich hier um so eine Art Wettbewerbsbenachteiligun g handeln würde, d.h. ich habe ggü. anderen Bewerbern aufgrund meiner langen Kündigungsfrist, Nachteile. Ich weiß auch von einem früheren Personaler der Firma, dass es schon Fälle in der Firma gab, wo man sich letztendlich nach einem Rechtsstreit auf 3 Monate geeinigt hat.
Oder kann ich auch um einen Aufhebungsvertrag bitten. Wieso sollte dies seitens AN nicht gehen, seitens AG geht es ja auch, wenn sie einen loshaben wollen.
Könnt Ihr mir bitte einen Rat geben.
Vielen Dank vorab.
Omewa
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