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Guten Tag zusammen,
folgender Fall: AN hat fristgerecht zum 30.11.2010 gekündigt. Im AV ist über das Weihnachtsgeld nichts definiert sondern nur auf den Tarifvertrag verwiesen. Im Tarifvertrag ist nichts darüber festgelegt, ob der AN unter diesen Vorrausetzungen einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat. Was tun ? Danke für eine schnelle Antwort. Harald |
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