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Hallo zusammen,
ich habe eine grundlegende Frage bzgl. Überstunden/Mehrarbeit. Wenn ich es nun in den Gesetzestexten richtig gelesen habe, gibt es keine Regelung bzgl. einer einheitlichen Vergütung von Überstunden/Mehrarbeit oder? Mir geht es um folgende Fälle: - Überstunden an Werktagen - Überstunden an Sonn- und Feiertagen - Überstunden nach einer bestimmten Uhrzeit z. B. 22 Uhr Gibt es bestimmte Regelungen, wenn Überstunden z. B. am Sonntag gemacht werden in Form von Bereitschaft? Ich möchte nämlich gerne eine Regelung aufstellen wie Überstunden auszugleichen sind bzw. vergütet werden und mich verwirren gerade die Gesetzestexte ![]() Für Eure/Ihre Hilfe schon mal vielen Dank im Voraus. Viele Grüße rudegirl |
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