#1 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 21:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.10.2010
Beiträge: 3
Standard Mav

Hallo zusammen,

darf ein MAV Vorsitzender aufgrund angeblichen mehreren Beschwerden über die Leitungsperson eine Befragung (über diese Leitungsperson) nur bestimmter Mitarbeiter durchführen?
Die betroffene Leitungsperson wurde über eine Befragungsmaßnahme oder überhaupt über Beschwerden nicht informiert.
Die Informationen über die Befragung haben Dritte , nicht unmittelbar beteiligte Mitarbeiter bekommen durch Erzählung der Befragten selber. Die Dritten sagen aus, dass sie es bestätigen können, dass es bei der Weitervermittlung der Informationen über eine Befragung gesprochen wurde.
Laut den MAV Vorsitzenden selber war es keine Befragung gewesen, sonder er ist auf die Mitarbeiter zugegangen, da diese ihm ein Gesprächsbedarf signalisiert haben.
Diese Befragung oder "Gespräch" fand nicht in ofiziell geschützten Rahmen statt, d.h. im keinen abgeschlossenen Raum, wo der Zutritt durch Dritter verhindert werden konnte. Es gab auch keinen abgesprochenen bzw. festgelegten Zeitpunkt der "Besprechung".

Zweite Frage:
darf ein MAV Vorsitzender als Einzelperson, in seinem Ermessen, ohne Einberufung einer MAV Sitzung und ohne Abstimmungsverfahren über die Vorgehensweise, ohne Protokoll, aufgrund der vorliegende Beschwerde einfach handeln und dieses bei der Geschäftsführung vortragen (die Geschäftsführung hat ihren Sitz nicht in der betroffenen Einrichtung und die nächst höhere Leitungsperson wurde dabei umgegangen)?
Ein Klärungsversuch aufgrund des Anliegens (Sachverhalt ist der Leitungsperson bis heute unbekannt) hat überhaupt nicht stattgefunden. Erst ein paar Tage nach dem Besuch bei der GF (als es in der Einrichtung durch Erzählungen über die Befragung laut wurde) kam er auf die Leitungsperson zu, informierte, dass es Beschwerden gab, konnte und wollte aufgrund des ausdrücklichen Wunsches der Mitarbeiter) den Sachverhat bzw. eine zugrunde liegende Situation nicht vorstellen . Er sagte es geht um Verhalten der Leitungsperson, es soll darüber Protokolle geben, konnte diese aber auch nicht zeigen.
Nach erneuten Gesprächsversuch durch Leitungsperson erzählte er gestern im Beisein des QM`s Beauftragten, dass die Protokolle halt seine Notizen sind. MAV Sitzung fand nicht statt, aufgrund einer Notwendigkeit der Situation darf er alleine handeln und beruf sich dabei auf die MAVO, sowie Fremdberatung/Rechtsbeistand einer anderen übergeordneten MAV Stelle.
Ich habe MAVO gelesen, finde aber nicht die zutreffenden Textpassagen, die dieses bestätigen würden.

Kennt sich jemend von Euch mit solchen Situationen aus und könnte mir bei Beantwortung der Fragen helfen, bzw. guten Tipp geben?

Danke
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an