Haftung Arbeitsunfall Vorgesetzter
Hallo,
ich such fundierte Informationen zum Thema: wann haftet ein Vorgesetzter im Falle eines Arbeitsunfalls bei einem seiner Mitarbeiter, wenn er als Angestellter des Unternehmens die Übertragung der Unternehmerpflichten unterschrieben hat nach § 13 ArbSchG?
Lt. § 104 - 105 SBG VII doch nur bei Vorsatz, doch so einfach ist die Sache wohl nicht, oder?
Deliktische Haftung gegenüber dem Mitarbeiter ist hier gemeint.
Ich suche Fallbeispiele: z.B. Haftung bei Versäumnis der UVV-Belehrung?
Haftung, wenn Mitarbeiter die Schutzausrüstung nicht trug und Vorgesetzter hat dies gesehen?
Danke für eure Tipps!
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