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Guten Tag!
wenn zwei Unternehmen nach § 2 Abs. 1 UmwG "im Wege der Aufnahme durch Übertragung" verschmelzen, verliert die Prokuristin des aufgenommen Unternehmens ihre Position. Ist das in jedem Fall so? Welche Möglichkeit hat man denn, eine ähnliche Position im neuen fusionierten Unternehmen zu erhalten? Was sollte man da beachten? Vielen Dank für Hinweise! |
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| Stichworte |
| fusion, prokura, verschmelzung |
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