Ich bin am 28.11.2016 zum Jahresende gekündigt worden.
Mein Arbeitgeber möchte aber dennoch, dass ich die anfallenden Arbeiten bis Jahresende noch erledigte, wozu ich nicht wirklich motiviert bin, da ich mich ja jetzt um einen neuen Arbeitsplatz kümmern muss.
Ich habe um eine Freistellung gebeten, was heutzutage eigentlich jede andere Firma macht.
Gibt es rechtlich eine Möglichkeit, dass der AG eine Freistellung erteilen muss?
Mein Arbeitgeber möchte aber dennoch, dass ich die anfallenden Arbeiten bis Jahresende noch erledigte, wozu ich nicht wirklich motiviert bin, da ich mich ja jetzt um einen neuen Arbeitsplatz kümmern muss.
Ich habe um eine Freistellung gebeten, was heutzutage eigentlich jede andere Firma macht.
Gibt es rechtlich eine Möglichkeit, dass der AG eine Freistellung erteilen muss?
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