Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage bezüglich der Unterscheidung Teilzeit/Vollzeit der Entlohnung und dem dementsprechenden Krankengeld. Meine Freundin (22) ist Kosmetikerin in einem sechs Mann(Frau)-Betrieb. Sie ist nun seit einem Jahr mit der Ausbildung fertig. Sie wurde seit dem vertraglich auf 30 Stunden angestellt. So jetzt kommt das dubiose. Es wurde voriges Jahr MÜNDLICH vereinbart dass sie vertraglich zwar 30 Stunden angestellt ist aber 39 Stunden arbeiten soll und die Mehrarbeit von 9-12 Stunden wöchentlich unsichtbar als Provision auf der Abrechnung entlohnt wird. Auf der Abrechnung stehen weder Angaben zu tatsächlichen Arbeitszeiten, vertraglichen Arbeitszeiten noch Urlaubstagen und Resturlaub. Nur Gehalt brutto und gängige Abzüge sowie der Nettolohn. Der AG hat sich somit eine Hintertür geschaffen weniger Urlaubstage zu gewähren und im Krankheitsfall bei Entlohnung auf den Teilzeittarif zu verweisen. Nun haben wir diesen Fall!
Meine Freundin ist krank (Hand gebrochen)! Sie ist seit drei Wochen krankgeschrieben und muss voraussichtlich auf Reha und ist auch länger als die sechs Wochen in denen der AG für die Fortzahlung verantwortlich ist krank. Ihr letzter Lohn im April wurde auf Teilzeit zurück gestuft, und es wurde ihr auch gesagt dass dies eine Art Racheakt wäre da der AG nicht glaubt dass man mit einer gebrochenen Hand nicht arbeiten kann geschweige denn so lange krank ist. Und auch das folgende Krankengeld sollte an diesem nicht gewohnten Einkommen einer Teilzeitkraft berechnet werden obwohl der Lohn sowie auch das Krankengeld dann nicht mal 50% davon sind was sie sonst bekommen hatte. Sie hat obendrein ein Kind (6Jahre alt), und kommt so nicht über die Runden. Sie hat nicht vor nochmal in dem Betrieb zu arbeiten, weil mehr krumme Sachen gedreht wurden was heute erst sichtbar wird.
Meine Fragen:
Ist das rechtens dass sie jetzt nur Teilzeittarif bezieht?
Ist das Betrug? Sowohl steuerlich als auch versicherungstechnisch, da ja weniger AG Abgaben für Teilzeitstellen bezahlt werden?
Und wenn ja lohnt es sich aufs Arbeitsgericht zu gehen oder sich einen Anwalt zu nehmen?
Handelt es sich dabei nicht um eine stillschweigende Neuregelung in Richtung Vollzeit da die Vollzeitarbeitszeit ja über einen längeren Zeitraum (ständig und regelmäßig) abgerufen und abgearbeitet wurde?
Sie kann ihre Arbeitszeiten nur selbst erwähnen aber nachweisen wird schwierig, weil der AG vorsorglich die alten Terminpläne meiner Freundin löschte oder an 30 Stunden anpasste und auch auf der Abrechnung wie erwähnt keine Angaben zu Überstunden etc. sind.
Bitte um fachkundigen Rat und Hilfe. Vielen Dank.
Falls die Frage schon irgendwie irgendwo gestellt wurde und beantwortet wurde, sorry ich hab spezifisch diesen Falles nichts gefunden.
Ich habe eine Frage bezüglich der Unterscheidung Teilzeit/Vollzeit der Entlohnung und dem dementsprechenden Krankengeld. Meine Freundin (22) ist Kosmetikerin in einem sechs Mann(Frau)-Betrieb. Sie ist nun seit einem Jahr mit der Ausbildung fertig. Sie wurde seit dem vertraglich auf 30 Stunden angestellt. So jetzt kommt das dubiose. Es wurde voriges Jahr MÜNDLICH vereinbart dass sie vertraglich zwar 30 Stunden angestellt ist aber 39 Stunden arbeiten soll und die Mehrarbeit von 9-12 Stunden wöchentlich unsichtbar als Provision auf der Abrechnung entlohnt wird. Auf der Abrechnung stehen weder Angaben zu tatsächlichen Arbeitszeiten, vertraglichen Arbeitszeiten noch Urlaubstagen und Resturlaub. Nur Gehalt brutto und gängige Abzüge sowie der Nettolohn. Der AG hat sich somit eine Hintertür geschaffen weniger Urlaubstage zu gewähren und im Krankheitsfall bei Entlohnung auf den Teilzeittarif zu verweisen. Nun haben wir diesen Fall!
Meine Freundin ist krank (Hand gebrochen)! Sie ist seit drei Wochen krankgeschrieben und muss voraussichtlich auf Reha und ist auch länger als die sechs Wochen in denen der AG für die Fortzahlung verantwortlich ist krank. Ihr letzter Lohn im April wurde auf Teilzeit zurück gestuft, und es wurde ihr auch gesagt dass dies eine Art Racheakt wäre da der AG nicht glaubt dass man mit einer gebrochenen Hand nicht arbeiten kann geschweige denn so lange krank ist. Und auch das folgende Krankengeld sollte an diesem nicht gewohnten Einkommen einer Teilzeitkraft berechnet werden obwohl der Lohn sowie auch das Krankengeld dann nicht mal 50% davon sind was sie sonst bekommen hatte. Sie hat obendrein ein Kind (6Jahre alt), und kommt so nicht über die Runden. Sie hat nicht vor nochmal in dem Betrieb zu arbeiten, weil mehr krumme Sachen gedreht wurden was heute erst sichtbar wird.
Meine Fragen:
Ist das rechtens dass sie jetzt nur Teilzeittarif bezieht?
Ist das Betrug? Sowohl steuerlich als auch versicherungstechnisch, da ja weniger AG Abgaben für Teilzeitstellen bezahlt werden?
Und wenn ja lohnt es sich aufs Arbeitsgericht zu gehen oder sich einen Anwalt zu nehmen?
Handelt es sich dabei nicht um eine stillschweigende Neuregelung in Richtung Vollzeit da die Vollzeitarbeitszeit ja über einen längeren Zeitraum (ständig und regelmäßig) abgerufen und abgearbeitet wurde?
Sie kann ihre Arbeitszeiten nur selbst erwähnen aber nachweisen wird schwierig, weil der AG vorsorglich die alten Terminpläne meiner Freundin löschte oder an 30 Stunden anpasste und auch auf der Abrechnung wie erwähnt keine Angaben zu Überstunden etc. sind.
Bitte um fachkundigen Rat und Hilfe. Vielen Dank.
Falls die Frage schon irgendwie irgendwo gestellt wurde und beantwortet wurde, sorry ich hab spezifisch diesen Falles nichts gefunden.
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