Liebes Forum,
ich bitte um eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt.
Kündigung zum 30.04.2016 erhalten.
Freistellung von der Arbeit ab 01.03.2016,
mit Bemerkung, dass in der Kündigungsfrist Urlaubsansprüche zu realisieren sind.
Heißt das, Resturlaub bis 01.03. (während der Arbeitsphase) noch zu nehmen oder wird er bis 30.04. mit verrechnet und fließt in die eh freigestellte Zeit?
Besten Dank.
ich bitte um eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt.
Kündigung zum 30.04.2016 erhalten.
Freistellung von der Arbeit ab 01.03.2016,
mit Bemerkung, dass in der Kündigungsfrist Urlaubsansprüche zu realisieren sind.
Heißt das, Resturlaub bis 01.03. (während der Arbeitsphase) noch zu nehmen oder wird er bis 30.04. mit verrechnet und fließt in die eh freigestellte Zeit?
Besten Dank.
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