Hallo zusammen,
ich habe eine kleine Frage zu Gehaltskürzungen i.V.m. dem Vertragsbeginn.
Zum Sachverhalt:
Es wurde ein Arbeitsvertrag zum 03.08. geschlossen. Es wurden ein fixes Monatsgehalt und eine fixe Wochenarbeitszeit vereinbart. Auf der ersten Gehaltsabrechnung stand dann ein gekürztes Bruttogehalt. Auf Nachfrage beim AG hieß es, der 1. und der 2. seien anteilig abgezogen worden. Der 1.8 und der 2.8 waren Sams- und Sonntag(in der Branche auch keine üblichen Arbeitstage). Die Arbeitsleistung für den Monat August wurde ansonsten vollkommen erbracht. Selbst wenn der Arbeitsvertrag am 1.8 begonnen hätte, wäre es nicht möglich gewesen "mehr" Arbeitsleistung zu erbringen, als ohnehin schon erbracht wurde. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Entlohnung an Arbeitsleistung gekoppelt ist. Wenn jemand eine Fachkundige Meinung dazu hat oder noch besser, Urteile zu diesem oder ähnlichen Themen zur Hand hat, wäre ich sehr dankbar.
Bis dahin liebe Grüße Fuzzi
ich habe eine kleine Frage zu Gehaltskürzungen i.V.m. dem Vertragsbeginn.
Zum Sachverhalt:
Es wurde ein Arbeitsvertrag zum 03.08. geschlossen. Es wurden ein fixes Monatsgehalt und eine fixe Wochenarbeitszeit vereinbart. Auf der ersten Gehaltsabrechnung stand dann ein gekürztes Bruttogehalt. Auf Nachfrage beim AG hieß es, der 1. und der 2. seien anteilig abgezogen worden. Der 1.8 und der 2.8 waren Sams- und Sonntag(in der Branche auch keine üblichen Arbeitstage). Die Arbeitsleistung für den Monat August wurde ansonsten vollkommen erbracht. Selbst wenn der Arbeitsvertrag am 1.8 begonnen hätte, wäre es nicht möglich gewesen "mehr" Arbeitsleistung zu erbringen, als ohnehin schon erbracht wurde. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Entlohnung an Arbeitsleistung gekoppelt ist. Wenn jemand eine Fachkundige Meinung dazu hat oder noch besser, Urteile zu diesem oder ähnlichen Themen zur Hand hat, wäre ich sehr dankbar.
Bis dahin liebe Grüße Fuzzi
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