Hallo,
ich habe eine Frage zum TVÖD.
Ich bin seit 10 Jahren in einer Bundesbehörde Beschäftigter.
Anfang Mai diesen Jahres wollte ich zum 30.09. kündigen (4 Monate zum Ende des Quartals), um bei einer Landesbehörde anzufangen, wo ich mich im Februar beworben hatte. Die Kündigungsfrist wurde leider im April um 1 Monat - aufgrund meiner 10jährigen Zugehörigkeit zum öff. Dienst angehoben auf 5 Monate zum Ende des Quartals.
Jetzt habe ich versucht einen Aufhebungsvertrag zu erwirken. Leider wird dieser von meiner Behörde nicht genehmigt, wegen akutem Personalmangel. Daraus ergibt sich, dass erst zum 31.12. meine Kündigung wirksam ist.
Die neue Behörde ist nicht wirklich glücklich über diese lange Wartezeit, da die Stelle nun schon seit Januar unbesetzt ist.
Jetzt habe ich ggf. die Möglichkeit bei der neuen Behörde direkt verbeamtet zu werden.
Ergibt sich für mich daraus die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund?
ggf. erlischt auch mein Arbeitsverhältnis bei der alten Behörde durch die Ernennung zum Beamten?!
ggf. gibt es noch Möglichkeiten, die ich noch nicht bedacht habe.
Ich möchte allerdings keine Dienstpflichtvergehen begehen, wie z.b. einfach wegbleiben vom Dienst.
Weis da jemand bescheid, oder muss ich doch mal meine Rechtschutzversicherung bemühen?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Gruß
Christian
ich habe eine Frage zum TVÖD.
Ich bin seit 10 Jahren in einer Bundesbehörde Beschäftigter.
Anfang Mai diesen Jahres wollte ich zum 30.09. kündigen (4 Monate zum Ende des Quartals), um bei einer Landesbehörde anzufangen, wo ich mich im Februar beworben hatte. Die Kündigungsfrist wurde leider im April um 1 Monat - aufgrund meiner 10jährigen Zugehörigkeit zum öff. Dienst angehoben auf 5 Monate zum Ende des Quartals.
Jetzt habe ich versucht einen Aufhebungsvertrag zu erwirken. Leider wird dieser von meiner Behörde nicht genehmigt, wegen akutem Personalmangel. Daraus ergibt sich, dass erst zum 31.12. meine Kündigung wirksam ist.
Die neue Behörde ist nicht wirklich glücklich über diese lange Wartezeit, da die Stelle nun schon seit Januar unbesetzt ist.
Jetzt habe ich ggf. die Möglichkeit bei der neuen Behörde direkt verbeamtet zu werden.
Ergibt sich für mich daraus die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund?
ggf. erlischt auch mein Arbeitsverhältnis bei der alten Behörde durch die Ernennung zum Beamten?!
ggf. gibt es noch Möglichkeiten, die ich noch nicht bedacht habe.
Ich möchte allerdings keine Dienstpflichtvergehen begehen, wie z.b. einfach wegbleiben vom Dienst.
Weis da jemand bescheid, oder muss ich doch mal meine Rechtschutzversicherung bemühen?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Gruß
Christian
Kommentar