Wenn man einen Minijob mit Erlaubnis des Arbeitgebers seiner versicherungspflichtigen Tätigkeit ausführt und es die versicherungspflichtige Tätigkeit dann erfordert den Minijob nicht mehr auszuführen, würde dann eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber (vers. pfl.) ausreichen um von dem Minijob freigestellt zu sein? Bzw. ist man mit dieser Bescheinigung dann auf der sicheren Seite, sodass der AG des Minijobs keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen einleiten kann?
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Minijob neben versicherungspfl. Tätigkeit
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AW: Minijob neben versicherungspfl. Tätigkeit
Zitat von Lycosa Beitrag anzeigenWenn man einen Minijob mit Erlaubnis des Arbeitgebers seiner versicherungspflichtigen Tätigkeit ausführt und es die versicherungspflichtige Tätigkeit dann erfordert den Minijob nicht mehr auszuführen, würde dann eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber (vers. pfl.) ausreichen um von dem Minijob freigestellt zu sein? Bzw. ist man mit dieser Bescheinigung dann auf der sicheren Seite, sodass der AG des Minijobs keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen einleiten kann?
Andernfalls kann der Arbeitgeber, bei dem man die vertragsgemäße Leistung nicht erbringen kann (im Extremfall beide), aus diesem Grund kündigen.
E.D.
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AW: Minijob neben versicherungspfl. Tätigkeit
Ich bedanke mich vielmals für die Antwort.
Möglicherweise habe ich mich nicht gut genug ausgedrückt. Bzw. es war zu allgemein. Ich versuche es mal anders und ein wenig genauer zu schreiben.
Der Minijob ist eine Aushilfstätigkeit mit 1 Tag / Woche und zwar Samstags nach Bedarf (lt. AV). Dadurch sind die Arbeitszeiten eingehalten und überschneiden sich nicht. Nun erfordert aber der vers. pfl. Job, dass man auch am Samstag arbeitet (Auftragslage).
Der Minijob wird seitens des ANs fristgerecht gekündigt. Allerdings bestehen dann noch vier potentielle Einsätze (lt. AV Einsatz nach Bedarf) aufgrund der Kündigungsfrist.
Wenn der AG (vers. pfl.) dann ein Verbot der Ausführung der Nebentätigkeit ausspricht, wäre dies ausreichend um ein Fehlen beim AG des Minijobs zu entschuldigen?
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AW: Minijob neben versicherungspfl. Tätigkeit
Zitat von Lycosa Beitrag anzeigenWenn der AG (vers. pfl.) dann ein Verbot der Ausführung der Nebentätigkeit ausspricht, wäre dies ausreichend um ein Fehlen beim AG des Minijobs zu entschuldigen?
Wackelig bei der Sache ist allerdings "Einsatz nach Bedarf", eine solche Formulierung ist nur innerhalb bestimmter Grenzen zulässig. Ebenso kann aber fraglich sein, ob der Haupt-AG überhaupt zur Samstagsarbeit verpflichten kann. Das im Einzelfall zu prüfen geht aber über das hinaus, was in einem Forum möglich ist.
Es gibt ganz allgemein keinen Grundsatz, dass die Vertragspflichten aus einer sozialversicherungsfreien Beschäftigung Nachrang hätten gegenüber denen aus einer sozialversicherungspflich tigen.
E.D.
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AW: Minijob neben versicherungspfl. Tätigkeit
Zitat von Hubertus Beitrag anzeigenHallo,
da du ja die Erlaubnis des AG hast, wird er sicher einsehen, dass du erst nach der Kündigungszeit für ihn wieder samstags arbeiten kannst.
Gruß
Hubertus
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