Folgendes Szenario:
-ab 01.01.18 Arbeitsvertrag im öff. Dienst TV-L (E
als Sachbearbeiter, 6 Wochen Probezeit
-wegen Krankheit arbeitsunfähig von 01.01. bis 09.02., Dienst also noch nicht angetreten
-Kündigung zum 28.02. am 29.01. per Einschreiben erhalten (unter Einhaltung der 2-Wochen-Frist in der PZ)
-Gehalt wurde für Januar voll gezahlt
Fragen:
Ist die Kündigung rechtens bzw. hätte eine Klage Aussicht auf Erfolg?
Kann es sein, dass das Gehalt zurückgefordert wird, da noch keine 4 Wochen (Wartezeit) gearbeitet wurde?
-ab 01.01.18 Arbeitsvertrag im öff. Dienst TV-L (E

-wegen Krankheit arbeitsunfähig von 01.01. bis 09.02., Dienst also noch nicht angetreten
-Kündigung zum 28.02. am 29.01. per Einschreiben erhalten (unter Einhaltung der 2-Wochen-Frist in der PZ)
-Gehalt wurde für Januar voll gezahlt
Fragen:
Ist die Kündigung rechtens bzw. hätte eine Klage Aussicht auf Erfolg?
Kann es sein, dass das Gehalt zurückgefordert wird, da noch keine 4 Wochen (Wartezeit) gearbeitet wurde?
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