AW: Bildungsurlaub = Repressalien?
Wenn ihr nicht gerade in Sachsen, Baden- Württemberg, Bayern oder Thüringen ansässig seit, würde ich zunächst einmal der MAV oder dem BR raten Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.
Der Kollege kennt sich hier halt ebend besser in seinen rechten aus als andere. Jedem MA stehen im Jahr 5 Tage Bildungsurlaub ( oder nach Absprache mit dem AG, alle 2 Jahre 1o Tage zu). Im Ursprung war es zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung gedacht.Im Gegensatz zur Frühzeit des Bildungsurlaubs liegt heute das Schwergewicht der Nutzung auf berufsnahen Angeboten.
Soviel zu dem Thema das der Abteilungsleiter das Kollegium darüber informieren will. Das nennt man dann "schneid abkaufen".
Desweitern würde ich als MAV oder BR den Abteilungsleiter auffordern diesbezüglich oder über die Person des Weiterbildenden zu unterlassen hat, da man als Intressenvertreter ansonsten den Weg über den AG gehen würde. Hier würde man unter anderem auch mit dem AG den Sinn des § 104 BetrVG erörtern.
Dem MA würde ich raten diesbezüglich keine 4 Augen Gespräche mit dem Abteilungsleiter mehr zu führen. Der Abteilungsleiter hat vorher anzukündigen um was es sich bei einem erbetenem Gespräch handelt. Da hat der MA dann die Möglichkeit ein Intressenvertreter seines Vertrauens mit zu diesem Gespräch zu bitten.
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Harmonie exestiert nur in Träumen und in Phantasie
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