
03.02.2012, 20:29
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AW: GBR Beschluss / Stimmgewichtung
Zitat:
Zitat von niemand
Es gibt ja aber nicht all zu viele Themen, die der lokale Betriebsrat nicht selbst regeln könnte. Dies ist halt gerade hier der Fall wenn eine Software für alle Betriebe eingeführt werden soll. In allen anderen Themen wie Arbeitszeit, BEM, Integrationsvereinbahrung , Verteilungsgrundsätze .... die nicht zwingend in einer GBV geregelt werden müssen, kann sich ja der lokale BR selbst dann die entgültige Entscheidung vorbehalten, wenn er den GBR für eine gemeinsame Lösung beauftragt hat.
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Vielleicht hilft das :
Zuständigkeit: Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat
Grüsse,sueton
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Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )
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