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Alt 17.01.2012, 16:22
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Registriert seit: 17.01.2009
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Standard wieviel mal kann eigentlich

der AG zum selben AN eine Anhörung für die Kündigung durchführen? Das ein AG wenn er besonders lustig drauf ist, einen AN jeden Tag eine neue Kündigung überreichen kann, ist mir bewusst. Ist das in Betrieben mir BR genauso problemlos möglich? Wenn der BR z.b. der einen Kündigung mit Substanz widerspricht und der AG einfach ein paar Wochen später die nächste Anhörung dem BR überreicht, wo dann auf einmal genau den Weiterbeschäftigungasargu menten des BR widersprochen wird? Wo soll das enden?
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