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Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer nicht allen Betriebsratmitgliedern vertraut, aber das Bedürfnis nach Rat und Unterstützung hat, kann er sich dann auch nur einem Betriebsratsmitglied anvertrauen? Wäre dieser verpflichtet alle anderen zu informieren oder ist er auf Wunsch des Arbeitnehmers zur Geheimhaltung verpflichtet? |
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