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Alt 24.01.2012, 07:17
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Ort: eher am Meer als in den Bergen
Beiträge: 3.369
Standard AW: Beschwerden an alle BR-Mitglieder?

Hallo eine Frage,
ergänzend zu BIG: sollte es um einen Konflikt mit dem Vorgesetzten gehen, könnte der Arbeitnehmer auch um ein Gespräch gem. § 82 (2) BetrVG bitten und ein BRM seines Vertrauens hinzuziehen. Dann ist der Rest des BR erstmal außen vor.
LG Lotte
__________________
Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
Josef Joffe

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