AW: Beschwerden an alle BR-Mitglieder?
Hallo eine Frage,
ergänzend zu BIG: sollte es um einen Konflikt mit dem Vorgesetzten gehen, könnte der Arbeitnehmer auch um ein Gespräch gem. § 82 (2) BetrVG bitten und ein BRM seines Vertrauens hinzuziehen. Dann ist der Rest des BR erstmal außen vor.
LG Lotte
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Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben 
Josef Joffe
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