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hallo,
hat von Euch jemand Erfahrung mit der Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit? In einem Betrieb gibt es das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit. Das hatte der ag eingeführt, bevor es einen BR gab. Laut der internen Regelung wird die Arbeitszeit daher nicht vom AG erfasst, sondern soll von den AN eigenverantwortlich dokumentiert werden. Ich frage mich jetzt, wie kann der BR eine Übersicht über die tatsächlich gearbeiteten Stunden erlangen? Muss der AG doch die komplette Arbeitszeit erfassen oder nur die Stunden, die über die 8h-Grenze hinausgehen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 ArbZG)? Damit sind doch die 8h gemeint oder muss das bei einer 5-Tage-Woche auf die 48h umgerechnet werden? Es gibt zwar ein schönes BAG-Urteil aus 2003, BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02 aber im Beispielfall gibt es weder einen TV, der beachtet werden müsste, noch eine BV zum Thema Arbeitszeit. Kann der AG einfach erklären, "ich erfasse und kontrolliere die Arbeitszeit nicht, deshalb kann ich darüber keine Auskunft geben"? |
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