#1 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 14:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2009
Beiträge: 5.127
Standard Arbeitszeit und BR

hallo,

hat von Euch jemand Erfahrung mit der Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit?

In einem Betrieb gibt es das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit. Das hatte der ag eingeführt, bevor es einen BR gab. Laut der internen Regelung wird die Arbeitszeit daher nicht vom AG erfasst, sondern soll von den AN eigenverantwortlich dokumentiert werden.

Ich frage mich jetzt, wie kann der BR eine Übersicht über die tatsächlich gearbeiteten Stunden erlangen?

Muss der AG doch die komplette Arbeitszeit erfassen oder nur die Stunden, die über die 8h-Grenze hinausgehen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 ArbZG)? Damit sind doch die 8h gemeint oder muss das bei einer 5-Tage-Woche auf die 48h umgerechnet werden?

Es gibt zwar ein schönes BAG-Urteil aus 2003,

BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

aber im Beispielfall gibt es weder einen TV, der beachtet werden müsste, noch eine BV zum Thema Arbeitszeit. Kann der AG einfach erklären, "ich erfasse und kontrolliere die Arbeitszeit nicht, deshalb kann ich darüber keine Auskunft geben"?
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an