Rechte befristeter AN
haben befristete AN bei internen Bewerbungen wirklich nur die gleichen Rechte wie externe MA?
Hintergrund: ein eigentlich sehr gut qualifizierter, aber befristeter AN bewirbt sich intern und wird abgelehnt, weil ein anderer interner, aber aus BR-Sicht nicht so gut geeigneter, unbefristeter Bewerber, ausgewählt wurde.
Dem BR-Gremium fällt hier die Entscheidung schwer, weil der befristete AN offensichtlich deutlich besser qualifiziert ist und möglicherweise andere Gründe ausschlagebend sind, die weder im Verhalten noch in der Leistung sowie Qualifikation liegen.
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