Zitat:
Zitat von Uwe Seeler
Hintergrund: ein eigentlich sehr gut qualifizierter, aber befristeter AN bewirbt sich intern und wird abgelehnt, weil ein anderer interner, aber aus BR-Sicht nicht so gut geeigneter, unbefristeter Bewerber, ausgewählt wurde.
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§ 99 Abs. 2 Nr. 3 zweiter Halbsatz soll hier greifen? Never!
Stichwort: Interne Bewerbungen.
Vielleicht muss hier manch einer noch mal zwischen Versetzung und Einstellung unterscheiden?!