
27.12.2011, 10:44
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Überstunden
Hallo,
im Arbeitsvertrag ist bzgl. Überstunden nichts vereinbart.
Tarifvertrag der CGM wird angewendet, darin heißt es: Die Arbeitszeit kann in dringenden Fällen bis zu 10 Stunden täglich ausgedehnt werden. Hierzu ist die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich, wobei berechtigte Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind.
Ca. 80 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter einen Betriebsrat gibt es nur in einer Filiale, nicht in der des betreffenden Mitarbeiters.
Frage ist nun,ist diese Formulierung eine kollektivrechtliche, die den Arbeitgeber berechtigt Überstunden anzuordnen oder braucht der AN der Weisung nicht folgen, da in seinem Arbeitsvertrag zu Überstunden nichts geregelt ist (ggf. Günstigkeitsprinzip?)
Im Übrigen gelten folgenden Arbeitszeiten: 8:00 bis 18:30 mit 1,25 Std. Pause täglich, jeden 2. Samstag 9:00 bis 13:00 0,25 Std. Pause, wenn möglich einen halben Tag pro Woche frei. AG will nun Arbeitsleistung für sonntags (Ausstellungen, dringend?) anordnen 8:00 bis 18:00 Uhr. Muss AN dem Folge leisten?
LG

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