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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in unserem Tarifvertrag ist beschrieben, dass ergänzend zum TV die örtlichen Betriebsparteien (BR und AG) eine Vereinbarung zur Vergütung treffen müssen. Unser AG ist jetzt der Auffassung, dass dieses eine freiwillige Betriebsvereinbarung ist. Wir sind der Auffassung, dass durch die Verpflichtung aus dem TV dieses keine freiwillige BV ist. Bitte um Eure Meinung. Blaumann, wünscht Euch und Euren Lieben ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2012. |
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