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Hallo,
haben einen Kollegen, der sich gerne zur Wahl aufstellen lassen würde. Er ist seit 01.08.2011 in der Ausbildung bei uns (Wahlen sind mitte Januar - also erst 5 1/2 Monate), aber schon seit letzem Jahr bei uns im Betrieb das einjährige vorpraktikum für die Ausbildung zum examinierten Altenpfleger am machen. Zählt das dann mit? Praktikant ist ja normal kein Arbeitnehmer.. Ist es wichtig, dass er 6 Monate als Arbeitnehmer hier im Betrieb ist, oder ist es wichtig, dass er zum Zeitpunkt der Wahlen Arbeitnehmer ist und wie auch immer schon 6 Monate hier im Betrieb beschäftigt war?? |
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