Aberkennung der Gemeinnützigkeit / mögliche resultierende fiskalische Konsequenzen?
Liebe Leute – ich möchte Infos zum obigen Thema erbitten …
Zur Firma:
gGmbH im Gesundheitswesen (< 200 MA), einziger Gesellschafter ist ein Verein.
Zur Frage:
Das BetrVG schreibt im § 106 vor, dass ein Wirtschaftsausschuss (WA) ab einer MA-Zahl von mehr als 100 zu bilden ist. Die GL begreift das Unternehmen als einen Tendenzbetrieb und somit fände § 106 keine Anwendung.
Der Weg des BR wäre ja nun, die Frage nach der Richtigkeit des Status „Tendenzbetrieb“ gerichtlich feststellen zu lassen. Würde sich nun herausstellen, dass der Betrieb also KEIN Tendenzbetrieb ist, droht dann nicht die Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit und hat das wiederum Auswirkungen auf bislang genossene steuerliche Vorteile?
Wir wären als BR in einem solchen Verfahren wahrlich schlecht beraten, wenn finanzielle Einbußen und somit ggf. sogar Arbeitsplätze in Gefahr geraten.
Ich bedanke mich im Voraus für ein gerüttelt Maß an Meinungen.
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