Hallo,
ist bei der Zustimmung oder Verweigerung zu personellen Einzelmassnahmen (Versetzung) nach § 99 die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder von Bedeutung?
Und "Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen."
Was kann und soll der BR bei der Eingruppierung beachten? Wenn der AG einen AN in eine andere Abteilung versetzt und zum Dank 2 Gruppen höher eingruppieren möchte, dann wird der BR das zur Kenntniss nehmen und sich mitfreuen oder auch nicht, aber sonst?