#1 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 11:56
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Registriert seit: 14.09.2008
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Standard Private Tätigkeiten als freigestellter BR in der Arbeitszeit

Daimler hat deshalb ein BR-Mitglied nicht nur fristlos gekündigt, sondern auch angezeigt:

Rechtsstreit bei Daimler: Unternehmen erstattet Anzeige gegen Betriebsrat - Wirtschaft & Finanzen - Stuttgarter Zeitung
Ergebnis noch offen.

Daß ähnliches Verhalten eine Kündigung rechtfertigen kann, entschied erst kürzlich das LAG Hamm:

Landesarbeitsgericht Hamm, 10 Sa 2223/10

In diesen beiden Fällen ist der private Charakter recht auffallend. Aber wie sieht es aus beim Plausch mit Kollegen (wenn nicht unmittelbar betriebsbezogen), bei Aktivitäten als Gewerkschaftsmitglied, beim Lesen und Schreiben in arbeitsrecht.de?

E.D.
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