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Hallo zusammen
mal eine kleine Frage: Laut MVG hat man Anspruch auf 3 Wochen Fortbildung in der Wahlperiode. Wird das bei Teilzeit (Tage-Woche) runtergerechnet? Also in der 5 Tage Woche 15 Tage fortbildung in der 3 Tage Woche entsprechend weniger? Und noch eine Frage nach euren Meinungen und evtl Argumentationshilfen: In einem großen Unternehmen gibt es eine Gesamt-Mitarbeitervertretung mit Geschäftsführendem Ausschuss. Mitglieder des Ausschusses sind mit 20% freigestellt für Sitzungen, Beratungen, Projektmitarbeit usw. (vorsitzende übrigens 100%) Reisekosten werden erstattet. Aber wie ist es nun mit Schulungen? Ich denke, als Mitglied in diesem Ausschuss hat man weitreichendere Aufgaben wie als "normales" Mitglied in einer MAV. ich würde gerne - sollte ich wiedergewählt werden nächstes Jahr, dies gerne zur sprache bringen. Weil es kann ja nicht sein, das mein Betrieb diese Mehrkosten übernehmen muss. (z.b. Vertiefte Tarifkentnisse, Verhandlungsführung, Arbeitszeit usw) Wie wird dies bei Betriebsräten gehandhabt? Hat hier jemand Erfahrung? Vielen lieben Dank |
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