Jahressonderzuwendung
Nach der Übernahme unseres Altenheimes durch einen privaten Träger hat ein Teil der Beschäftigten zum 1. August 2011 einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet. Bis zu diesem Zeitpunkt galt der TvöD. Der neue Arbeitsvertrag sieht jedoch eine Weihnachtsgeldzahlung auf freiwilliger Basis vor.
Nun meine Frage: Haben die Beschäftigten, die den neuen Vertrag unterzeichnet haben, anteiligen Anspruch nach TvöD bis Ende Juli oder gilt die "freiwillige" Leistung des AG für das gesamte Jahr?
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