Kostenübernahme bei dienstlicher Verhinderung
Hallo,
bei uns im Betriebsrat gibt es zurzeit folgendes Problem, welches wir auch durch intensive Recherche bisher nicht klären konnten:
Ausgangssituation:
Ich habe für meinen BR -Vorsitzenden und mit als sein Stellvertreter eine Rundreise zum besuch unserer Filialstandorte in den neuen Bundesländern geplant und auch die entsprechenden Buchungen für Hotels vorgenommen. Der Arbeitgeber wurde über alles im Vorfeld schriftlich informiert. Ein Beschluss für diese Reise liegt vor.
Für eine private Abendveranstaltung wurde von uns eine Buchung von Theaterkarten veranlasst.
Leider mussten wir die Reise aus dienstlichen, nachvollziehbaren Gründen auf Wunsch des Arbeitgebers um 4 Wochen verschieben. Soweit ist das für uns auch alles in Ordnung. Alle Hotels wurden umgebucht, die entstandenen Stornokosten trägt, soweit bisher bekannt, der Arbeitgeber.
Wie es sich allerdings mit den Kosten für Theaterkarten verhält, ist uns völlig unklar. Ist das Privatvergnügen oder muss der AG die Kosten tragen, da wir die dienstliche Verhinderung nicht zu verantworten haben?
Danke für Rückmeldungen.
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