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Hallo Leute, unser BR hat da ein Problem mit der GL.
Wir sind ein metallgewerbicher Betrieb in NRW mit 80 Mitarbeitern, die alle ein monatliches Gehalt beziehen. Wir sind nicht tarifgebunden und sind in keinem Verband. Es geht um das Urlaubsentgeld , das in §11 BUrlG geregelt ist. Die Festlegung / Berechnung des Bezugszeitraums auf 13 Wochen soll erreichen, dass als Urlaubsentgeld auch wirklich der Durchschnittsverdienst gezahlt wird. Wir haben hier 2 Lese-und Versteharten. Die GL sagt: per BUrlG fließt ein Überstundenvergütung nicht in die Urlaubsentgeldberechnung der letzten 13 Wochen mit ein. Der BR sagt: die Rechtsprechung sagt, nach BUrlG und § 611 BGB , ist im Urlaub die ausfallende Arbeitszeit ( Durchschnitt der letzten 13 Wochen ) zu berücksichtigen ; ergo zu vergüten. Die Bemessung sei nicht am Lohnausfall, sondern vielmehr nach die im Urlaub ausfallende Arbeitszeit zu bemessen. Die GL stellt sich stur und der BR ist sich nicht ganz einig, ob ein BR-Mitglied mit Rechtschutzversicherung hier ein Gerichtsverfahren einleiten soll. Kann einer helfen? ![]() Gruß Turbopropp |
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| urlaubsentgeldberechnung |
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