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Moin zusammen,
Ich beschäftige mich mit der Frage : Ist eine Ehrenamtliche Tätigkeit, zu demselben Arbeitgeber, als (ein) Arbeitsverhältnis zu werten ? Der Fall: Eine Vollzeitbeschäftigte soll im Rahmen einer Ehrenamtlichen Tätigkeit zusätzlich beschäftigt werden. Mit zusätzlich meine ich, bei demselben Arbeitgeber, in der der gleichen Abteilung,mit den gleichen Tätigkeitsmerkmalen, den gleichen Arbeitszeiten und den gleichen Beschäftigten. Jetzt sagt ihr...ist doch klar. Es besteht ein Sachzusammenhang... Verunsichert jedoch bin ich deswegen, das mir gesagt wurde,das eine Ehrenamtliche Tätigkeit nicht zwingend als Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Es handelt sich bei dem Arbeitgeber um einen Verein. Der Verein ist Mitglied beim komunalen Arbeitgeberverband. Es wird der Tarifvertrag des öffentl. Dienstes angewandt.(TVöD) Was meint Ihr ? Ich bedanke mich im vorab für Eure Statements und " höchstrichterlichen" Entscheidungen. dela
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Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!
Geändert von delagundula (15.10.2011 um 07:29 Uhr). |
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