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Ein freundliches Hallo in die Runde,
wir haben als Betriebsrat eines mittelgroßen Unternehmens (70 MA) ein Problem, zu dem ich gerne Eure Meinungen und Ratschläge wissen möchte. Wir haben vor einigen Tagen der Kündigung eines Mitarbeiters zustimmen müssen. Kündigung, Verfahren, Einbeziehung des BR sind völlig korrekt verlaufen, der Schriftwechsel wurde als "vertraulich" gekennzeichnet. Der Vorgang ist abgeschlossen und der MA gekündigt. Die Kündigung ließ sich naturgemäß nicht lange verheimlichen, so dass einige MitarbeiterInnen davon Kenntnis erlangt haben und es damit zum "Flurfunk-Thema" wurde. Ein Mitglied unseres BR hat nun in einem Gespräch mit einer Mitarbeiterin ( nicht BR-Mitglied) auf deren Nachfrage mitgeteilt dass: - der Mitarbeiter tatsächlich gekündigt wurde - die Kündigung fristgerecht erfolgte und - der Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungsfrist vom Dienst suspendiert wurde. Dem Geschäftsführer wurde dies zugetragen und dieser wirft dem BR nunmehr Verletzung der Verschwiegenheitspflichte n und Vertrauensbruch vor und behält sich bei weiteren Pflichtverletzungen die Auflösung des BR vor. Meine Frage ist nun, ob derartige, allgemeine Aspekte einer Kündigung tatsächlich unter die Verschwiegenheitspflichte n fallen, gerade wenn einige MitarbeiterInnen davon ohnehin Kenntnis erlangt hatten und auch (vermutlich) alle möglichen Spekulationen die Runde machten. Zudem ist es ja so, dass das Fernbleiben des gekündigten Kollegen offenkundig ist und daher auch einer Erklärung bedarf. Ich danke für Eure Meinungen und Ansichten. Vielleicht hat jemand auch was "belastbares" (Gerichtsurteile, Rechtsgrundlagen etc.) parat. |
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| Stichworte |
| betriebsrat, kündigung, verschwiegenheit |
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