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Hallo,
ich hab mal wieder ein Problem , mit dem ich nicht weiterkomme. ![]() In einer unserer Filialen ist einem MA ,der vor fünf Jahren eine leitende Tätigkeit übertragen bekam,die mit einem entsprechendem Änderungsvertrag,( höhere Gehaltsklasse) einherging, durch einen Umstand, wie auch immer, aufgefallen, daß er zwar den Änderungsvertrag erhalten und unterzeichnet hat, aber keine entsprechende Bezahlung erfolgt ist, weil in der Zentrale die Änderung nicht berücksichtigt wurde. Meine Frage, hat der MA das Recht auf Nachzahlung für die vergangenen Jahre? LG KH |
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