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Hallo alle zusammen,
gibt es eine Möglichkeit die 6-Wochen Frist zwischen Aushang des Wahlausschreibens und der Wahl zu verkürzen? Ich weiß, es ist eigentlich eine Mindestfrist. Ich frag, weil es durch den Weggang eines BRMs, keine EBRMs und eine evtl. verkürzte Kündigungsfrist von weniger als 6 Wochen zu einer BR-losen Zeit kommen könnte, die der AG grad im Augenblick derzeitiger Verhandlungen zum Entgeltsystem für unschöne Dinge nutzen könnte. Oder übernimmt der dann eigentlich nicht mehr bestehende BR kommissarisch bis zur vollzogenen Wahl? Das geht doch nicht, oder täusch ich mich hier? Ich erwarte jetzt keine Wunschantwort, obwohl sich sicher jeder denken kann wie die lautet ![]() ich hoffe allerdings ihr könnt mir helfen die BRlose Zeit zu vermeiden. Vielen Dank Gruß PT Netty
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"Ich kann freilich nicht sagen ob es besser wird wenn es anders wird, aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden wenn es gut werden soll!" Georg Christoph Lichtenberg |
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