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Alt 03.10.2011, 00:00
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Standard Arbeitnehmerklage gegen den BetrRat

Hallo Forum

Ein Abteilungsleiter eines Unternehmens mit ca. 200 Beschäftigten hat eine Vorliebe für extrem unterwürfige MA.
Nun bin ich kein aufsässiger aber auch kein permanent asiatisch milde lächelnder Angestellter.
Der Leiter hat nun eine weiteren Mitarbeiter eingestellt, der ca. die Hälfte meiner Arbeit macht, angeblich um mich zu unterstützen.
Bevor es zu dieser Einstellung kam hatte ich mit dem Betriebsrat gesprochen und ihm auch schriftlich mitgeteilt, dass ich keine Entlastung brauche, weil ich ohnehin reichlich Leerlauf habe. Vergleichbare Angestellte in meinen Job müssten ca. das dreifach meiner Arbeitsleistung erbringen.

Der Betriebsrat hat trotz meiner Bedenken, von der "Entlastung" verdrängt zu werden, der Einstellung zugestimmt.
Mit dieser Zustimmung hat er der doppelten Besetzung einer Stelle zugestimmt und der Abteilungsleiter kann damit noch mehr emotionalen Druck auf mich/uns ausüben.
Nun habe ich den halben Tag nichts mehr zu tun. Der Betriebsrat meint dazu, ich könnte auf Mobbing klagen.

Meine Frage ist nun:
Hätte der Betriebsrat der Einstellung unter diesen Voraussetzungen widersprechen können?
Kann ich den Betriebsrat verklagen?

Danke

Sven
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