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Bei einem Ein-Personen-Betriebsrat gilt ja derjenige als Stellvertreter, der bei der Wahl die zweitmeisten Stimmen bekommen hat. Der Betriebsrat besteht aber aus 1 Person.
Wie sieht es mit den Rechten des Stellvertreters aus? Hat er beispielsweise auch einen Anspruch auf 3 Wochen Betriebsratsschulungen pro Amtszeit? Eine Betriebsratsversammlung gibt es in dem Sinn ja auch nicht oder? |
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| betriebsrat, kleinbetrieb, stellvertreter |
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