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Alt 29.09.2011, 09:16
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Registriert seit: 29.09.2011
Beiträge: 2
Standard Ein-Personen-Betriebsrat

Bei einem Ein-Personen-Betriebsrat gilt ja derjenige als Stellvertreter, der bei der Wahl die zweitmeisten Stimmen bekommen hat. Der Betriebsrat besteht aber aus 1 Person.

Wie sieht es mit den Rechten des Stellvertreters aus? Hat er beispielsweise auch einen Anspruch auf 3 Wochen Betriebsratsschulungen pro Amtszeit?

Eine Betriebsratsversammlung gibt es in dem Sinn ja auch nicht oder?
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Stichworte
betriebsrat, kleinbetrieb, stellvertreter

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