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Hallo,
unser Unternehmen wird wegen des Verlustes eines großen Kunden kurzfristig einige MA entlassen. ca 7. Wir als BR sind ja bei der Festlegung der Sozialen Auswahl mit im Boot. Der Arbeitnehmer hat ja auch noch die Möglichkeit, einzelne Kollegen aus der Sozialauswahl zu nehmen wegen der Bedeutung fürs Unternehmen. Welche Anforderungen stellt der Gestetzgeber eigentlich an die Sozialauswahl und an die Herausnahme einzelner Kollegen aus der Auswahl. Beste Grüße Bernd |
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