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Hallo zusammen,
bei uns geht es grade um die Frage inwieweit bei Kurzerkrankungen der AG dafür aufkommen muss wenn ein kleines Kind zu Hause betreut wird. Bisher erfolgt das vom ersten Tag über die Krankenkasse. Ist es vorstellbar, dass bei Ausschluss über den Arbeitsvertrag so eine Klausel auf Rechtmäßigkeit (zB. AGB Kontrolle) geprüft werden kann? Die Formulierung lautet wie folgt, meiner Meinung nach recht deutlich und vermutlich auch wirksam: " Die Abrechnung erfolgt am Monatsende nach Angabeder tatsächlich geleisteten Stunden an die Gehaltsbuchhaltung. Im eigenen Interesse verpflichtet sich der Mitarbeiter dem Vorgesetzten die Angaben über geleistete Stunden bis spätestens dem 1. Tag des darauffolgenden Monats mitzuteilen." PS: einen TV haben wir nicht - sonst würde sich die Frage erübrigen ;-) Viele Dank und Liebe Grüße Christoph |
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