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Hallo,
es geht um die Abmahnung eines Arbeitnehmers. Er hatte zwei Auszubildende in eine Arbeit eingewiesen und hat sich entfernt um andere Arbeiten zu erledigen. Bei der Arbeit der Auszubildenden entstand ein Schaden für den der Arbeitnehmer jetzt abgemahnt wird. Diese Abmahnung stimmt mich nachdenklich, da die Auszubildende immer Arbeiten nach Einweisung alleine erledigen. Wenn diese Abmahnung zu Recht ausgesprochen wird, darf kein Geselle die Auszuildenden mehr aus den Augen lassen. Das ist durch den Arbeitsablauf bei uns aber nicht möglich. Wir haben im Betrieb drei Ausbilder, die aber nur auf dem Papier vorhanden sind. Die praktische Ausbildung wird nur von Gesellen durchgeführt. Im Moment neige ich dazu, allen Arbeitnehmern im Betrieb anzuraten, die Verantwortung für Fehler der Auszubildenden schriftlich abzulehnen, da durch die ständige Überlastung eine adäquate, und scheinbar verlangte, Beaufsichtigung der Auszubildenden nicht möglich ist. Ich brauche dringend Rat! Haften Gesellen für die Fehler Auszubildender? |
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