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Hallo.
Kann der BR vom AN angezeigt werden wenn dieser gegen das BetrVG versoßen hat. Hintergrund, Ein AN hat einen geänderten Arbeitsvert. bekommen wo auch eine Umgruppierungen in eine niedrige Gehaltsstufe enthalten ist. Der BR wurde nicht vom AG darüber Informiert.Sollte er aber laut Mitbestimmungsrecht oder? Der BR möchte jetzt nichts mehr ändern bzw.helfen. Ich möchte jetzt zum Arbeitsgericht und den BR mit Anzeigen weil er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist und sich nicht an die Gesetze des BetrVG gehalten hat. Kann ich dies tun und was wüden für Strafen auf den BR zu kommen? Danke Geändert von Baxter (10.09.2011 um 13:03 Uhr). |
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