|
|||
|
Hallo!
Mich würde gern mal eure Meinung interessieren. Wie seht ihr folgende Problematik: Eingruppierung in einem nichttarifgebundenen Betrieb. Es gibt sowohl für die Branche als als für die Region einen Tarifvertrag. GF legt Eingruppierungsvorschlag vor, der sittenwidrige Entgelte enthält. Hätte man als BR Erfolgschancen, einen Eingruppierungsvorschlag des BR, der die vom BAG festgelegte Sittenwidrigkeitsgrenze als Entgelthöhen enthält, per Einigungsstelle durchzukriegen? Ich weiß, es gibt § 77/3 BetrVG. Aber immerhin hat das BAG die Sittenwidrigkeitsgrenze ja schon juristisch "festgelegt". Und wäre eine Einigungsstelle überhaupt zuständig? Schonmal vielen Dank für eure Antworten Falkenhorst |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|