Kennzeichnung von Stimmzettelumschlägem
Servus Allerseits !
Wir müssen neu wählen. Im Wahlvorstand tauchte die Frage auf, ob es zulässig ist, Stimmzettelumschläge zusätzlich mit TESA-Film zu verkleben. Habe das bei der letzten BR bei der Öffnung von Briefwahlunterlagen bemerkt. Im jetzigen Wahlvorstand wird von einem Teil vertreten, dass dies eine unzulässige Personalisierung des inliegenden Stimmzettels wäre, weil an der Art und Weise der Verklebung des Stimmzettelumschlages zu erkennen sei, für den der zugeklebt hat (B.der öffentl. Stimmenauszählung) das dies seine Stimme sei. Dies kann auch kollektiv geschehen,wenn z. Bsp. sich mehrere Kollegen treffen,jeweils ihren Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen und sich dann gegenseitig zeigen in welcher Art und Weise sie die Umschläge zusätzlich verklebt haben. (Kann auch in jeweils gleicher Weise erfolgen. Gibt es da irgend ein Urteil oder etwas an das man sich halten kann. Habe zwar schon einige BR Wahlen mitgemacht, man lernt aber eben nie aus.
Im voraus für die Antworten dankend verbleibe ich allseits mit frdl. Grüssen
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