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Hallo zusammen,
bin neu hier aber mir liegt dringend was auf dem Herzen. Ich arbeite Inbound in einem Call Center mit Nachtschichten. Wir haben auch einen Betriebsrat. Jedoch stellt sich mir eine gewaltige Frage, auf die ich gleich zu sprechen komme. Mir ist bekannt, dass zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang 11 Std liegen müssen und man nach 6 Tage arbeiten mind. 1 Tag frei bekommen muss. Bei mir ist der Fall : Ich fange Dienstag mit meiner Nachtschicht an, die um 22.45Uhr beginnt und Mittwoch um 7.15 Uhr endet. Meine letzte Nachtschicht ist Samstag bis Sonntag 7.15 Uhr. Ich soll Montags wieder in die Mittagsschicht. Einleuchtend ist mir, dass 11 Std zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn sind. Was mir jedoch nicht ganz klar ist : Darf der Sonntag an dem ich morgens um 7.15Uhr Feierabend habe, wirklich als freier Tag gezählt werden? Mein nächster freier Tag ( seid Dienstag den 26.07.2011 ), ist nämlich amstag der 6.8.2011!! Irgendwie kommt mir das etwas seltsam vor... Ich würde mich riesig über Antworten freuen. Danke im Voraus LG Geändert von vanilli87 (28.07.2011 um 08:30 Uhr). |
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| 11 std, freier tag, nachtschicht |
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