Liebe Kollegen,
einigen MA wurde mitgeteilt, dass ihr Gehalt rückwirkend zum Monatsanfang gekürzt wird. Die Kürzung betrifft einen vertraglich mit Betrag festgelegten Bestandteil, der an eine Bedingung geknüpft ist, die die MA derzeit nachweislich erfüllen. Er wurde angeblich in Abstimmung mit dem Betriebsrat um 60% gemindert. Der Gehaltslauf ist durch und die Kürzung wurde umgesetzt, bevor die MA informiert wurden. Selbst wenn sie zu Unrecht durchgeführt wurde, wird man das Geld freiwillig frühestens zum Ende des nächsten Monats auszahlen.
Wieviele MA betroffen sind, weiss ich nicht. Vermutlich haben aber nicht alle einen entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag.
Aus meiner Sicht ist das ein Vertragsbruch, über die Vorgehensweise und die recht zynische Formulierung des Schreibens (man freut sich, die Gehälter anzupassen) möchte ich mich gar nicht auslassen.
Frage:
Kann der Betriebsrat eine Minderung eines vertraglich vereinbarten Gehaltsbestandteiles autorisieren?
Falls nein, ist dies eine Pflichtverletzung, bzw. hätte der Betriebsrat
prüfen müssen, ob die Minderung vertraglich überhaupt zulässig ist?
Und zu guter letzt: Selbst wenn es rechtmäßig wäre, kann dann ein AG ein Gehalt ohne Vorankündigung kürzen und die MA vor vollendete Tatsachen stellen? Welche Frist hätte der AG gegebenenfalls einzuhalten?
Danke für alle Infos!
Gruss, ganymed