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Nach dem Betriebsübergang (vor 15 Monaten) tritt nun der Arbeitgeber mit neunen Verträgen an die Belegschaft heran.
Der Betriebsrat hat offiziell keine Informationen zu den Inhalten der Verträge. Muss der AG ihn vorab informieren? Welche Durchsetzungsmöglichkeite n sollte der BR ggf. nutzen fragt der "Frischling" ![]() ninga |
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