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Hallo Wissende,
(nein Nicoline kein typischer dela :-) ) Nehmen wir an der AN hat ÜStunden geleistet. Nehmen wir weiter an das die ÜStunden in Freizeit ausgeglichen worden sind.Wir stellen aber fest, das der TV sagt ÜStunden sind mit den entsprechenden Zeitzuschlägen zu bezahlen. Der TV kennt keinen Freizeitausgleich. Wenn der AN feststellt das er nicht tarifkonform bezahlt wurde muss er sich dann den bereits genommenen Freizeitausgleich anrechnen lassen ? dela
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Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!
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